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Gemeindeleitung und Gemeindevertreter

Die Gemeinde wird vom Kirchenvorstand geleitet. Der Vorstand besteht aus den Pfarrern und sechs von der Gemeinde gewählten Gemeindegliedern und trifft sich in der Regel einmal im Monat. Der Kirchenvorstand ist für die Leitung der Gemeinde in geistlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen verantwortlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 

Die Gemeindevertretung nimmt für die ganze Gemeinde stellvertretend weitreichenden Aufgaben wahr, wie z.B. die Genehmigung des Haushaltsplans, Entlastung des Kirchenvorstands und Kassenführern und Genehmigung von Renovierungsvorhaben. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter werden von der Gemeindeversammlung gewählt. Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind sind für alle konfirmierten Gemeindeglieder offen.